Buchtipp: Georg Klauda, Die Vertreibung aus dem Serail

— 21. Mai 2009

Die nun folgende kurze Geschichte der staatlichen Verfolgung von Homosexuellen in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sich, wie das dritte Kapitel des Buches Genesis in der Bibel, auf die Schilderung der Ursünde und ihrer unmittelbaren Folgen. Die Ursünde, das ist in diesem Fall die unveränderte Übernahme des berüchtigten Paragraphen 175 des Reichsstrafegesetzbuches – rechtliche Grundlage der Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich – in das Strafrecht der Bonner Republik. Bei Androhung von bis zu zehn Jahren Zuchthaus standen „unzüchtige“ Handlungen zwischen Männern deshalb weiterhin unter Strafe; in der Folge führte die junge Bundesrepublik in den frühen Jahrzehnten ihrer Existenz einen unbarmherzigen Kampf und verhängte bis 1969 etwa 50.000 Urteile. Mehr noch: Homosexuellen, die in nationalsozialistische Konzentrationslager verschleppt worden waren („Rosa Winkel“), wurden die ihnen zustehenden Entschädigungszahlungen systematisch verweigert, während sie ständig in Angst einer erneuten Inhaftierung leben mussten. Erst 1969 wurde die staatliche Verfolgung homosexueller Männer eingeschränkt, wenngleich der Paragraph 175 in einer entschärften Fassung erhalten blieb. Dabei soll nicht der Eindruck entstehen, die antihomosexuelle Politik der Bundesrepublik Deutschland hätte dem okzidentalen Zeitgeist widersprochen: Auch die Europäische Menschenrechtskommission hielt bis in die 1980er Jahre hinein an der Auffassung fest, Gesetze gegen Homosexualität seien zum Schutze der Gesundheit und Moral in einer demokratischen Gesellschaft legitim. Die in Genf beheimatete Weltgesundheitsorganisation strich die Homosexualität gar erst 1992 aus der von ihr herausgegebenen „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“.

Nun scheint es schwer vorstellbar, dass das, was vor 17 Jahren den Status einer Krankheit besaß, heute als gleichgestellter „Lebensentwurf“ Gültigkeit besitzen könnte – auch wenn diese Ansicht durchaus verbreitet sein mag. Man musste sich deshalb nicht wundern, als das Bundesland Baden-Württemberg zum 1. Januar 2006 sein Konzept für einen Fragebogen vorlegte, der mit dreißig Fragen die Weltanschauung einbürgerungswilliger Muslime auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen sollte. „Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist?“, wurde zum Beispiel gefragt. Oder: „Ihre Tochter bewirbt sich um eine Stelle in Deutschland. Sie bekommt jedoch ein ablehnendes Schreiben. Später erfahren Sie, dass eine Schwarzafrikanerin aus Somalia die Stelle bekommen hat. Wie verhalten Sie sich?“ Dabei war der sog. „Muslim-Fragebogen“ witzigerweise so konzipiert, dass ihn nicht bestanden hätte, wer den offenkundigen Rassismus seiner Erfinder teilte. (Denn wie sonst sollte man eine Beschränkung der Verpflichtung zur Teilnahme auf Muslime nennen, wenn nicht rassistisch?) Diese Spitzenpointe zog seinerzeit beinahe die gesamte Aufmerksamkeit auf sich, weshalb einige interessante Aspekte weitgehend undiskutiert blieben: Die idealisierte Darstellung der hiesigen Lebensverhältnisse, die damit verbundene stocknaive Universalisierung westlicher Denkmuster und die gleichzeitige Stigmatisierung des Islam als das barbarische Vormoderne galt und gilt es (nicht nur in diesem Zusammenhang) zu kritisieren.

So dürfte folgendes im Fragebogen geschildertes Szenario nicht nur für einen „konservativen anatolischen Patriarchen“ (taz) den Weltuntergang bedeuten: „Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammen leben. Wie reagieren Sie?“ Denn freilich auch der deutsche Provinzkasper und seine urbane Entsprechung würden dem Wunsch ihres Sprösslings wenig Toleranz entgegen bringen. Genau genommen, würde das hierzulande kaum jemand: In einer im Jahr 2001 von TNS Emnid durchgeführten repräsentativen Umfrage gaben 80 Prozent der befragten deutschen Männer an, dass sie auf ein eigenes lesbisches oder schwules Kind eher oder sogar sehr negativ reagieren würden. Und obwohl diese Zahl entlarvend hoch sein mag, ist die Ausgangsthese des „Muslim-Fragebogens“ heute nicht unüblich: Muslime stehen unter dem Generalverdacht der Homophobie, während man sich selbst für uneingeschränkt tolerant hält. So lange die Schwulen einen nicht „anmachen“, versteht sich. Die vordergründig liberale Haltung zum Thema Homosexualität wird in der Regel aufgegeben, sobald man selbst davon „betroffen“ ist. Sei es ein schwuler Sohn oder seien es die Flirtversuche homosexueller Männer, welche die eigene heterosexuelle Identität vermeintlich untergraben. Einen makabren Gradmesser dafür, als wie „schwulenfreundlich“ („Der Spiegel“ et al.) eine von derartigen Denkmustern geprägte Gesellschaft gelten darf, liefert eine „Studie zur psychosozialen Lage junger Lesben, Schwuler und Bisexueller in Berlin“, die von der dortigen Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport herausgegeben wurde. Ihrzufolge hegten 60% der lesbisch-schwulen Teenager in der deutschen Hauptstadt in ihrem Leben zumindest einmal Suizidgedanken, während erschreckende 18% bereits einen Suizidversuch unternommen haben. Und wir sollten nicht vergessen: Diese Statistik umfasst lediglich diejenigen, die den Mut aufbringen, sich zu ihrer Homosexualität zu bekennen.

Das Problem des Homosexuellen, argumentierte bereits der blitzgescheite Heinrich Heine in einer 1830 veröffentlichten Polemik gegen den Poeten August Graf von Platen, sei schlechterdings, „daß er in einer Zeit lebt, wo er seine wahren Gefühle nicht nennen darf, wo dieselbe Sitte, die seiner Liebe immer feindlich entgegensteht, ihm sogar verbietet, seine Klage darüber unverhüllt auszusprechen“. Er erkannte dabei den historischen Charakter dieses Zustands, nicht aber dessen damalige teilweise Beschränkung auf den europäischen Kulturkreis. Beispielsweise ein zwanzig Jahre später von Gustave Flaubert während eines Aufenthalts in Kairo geschriebener Brief gibt Zeugnis, wie man anderswo mit im europäischen Sinne „homosexuellen“ Sexualpraktiken umging: „Hier ist es völlig akzeptiert [..] und man spricht am Tisch davon. Manchmal leugnet man ein kleines bisschen, dann hacken alle auf dir herum und es endet mit einem Geständnis.“

Einen tieferen Einblick in die Materie gewährt Georg Klaudas „Die Vertreibung aus dem Serail. Europa und die Heteronormalisierung der islamischen Welt“. Das 168-seitige Essay liefert eine interessante Überblicksdarstellung der „Konzepte mann-männlicher Liebe und Lust in christlichen und muslimischen Gesellschaften“ und zeigt „den historischen Anteil des Westens an der Formierung anithomosexueller Diskriminierung in der islamischen Welt“.

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